"Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser" Sokrates
Als Alternative zur ‘klassischen’ Schulung können einige Thema auch direkt auf der Baustelle behandelt werden. Bei dieser Beratung vor Ort, können die der jeweiligen Situation am besten angepasste Lösung gefunden werden, um Ihnen einen Mehrwert zu generieren.
Die Verteilungsnetzbetreiber geben mit dem Dokument ‚Technische Anschlussbedingungen für Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1.000V im Großherzogtum Luxemburg‘ klare Bestimmungen und Vorschriften für die Errichter von Elektroinstallationen vor. Dieses komplexe Gebilde kann Berufsanfängern, aber auch erfahrenen Elektrikern, welche nicht nach den deutschen Normen ausgebildet wurden, eine erhebliche Hürde darstellen.
Was sind die wichtigen Eckpunkte der ‚TAB-BT‘ ?
Die Risikoberechnung, Planung und Prüfung einer Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlage soll von anerkannten Sachkundigen mit den dafür vorgesehen Softwaretools gemacht werden.
Welche Maßnahmen müssen wo installiert werden um eine fachgerechte und konforme Anlage zu errichten?
Elektrisch angetriebene Fahrzeuge verschiedener Ausprägung werden mittelfristig das Verkehrsbild stark bestimmen. Bis dahin sind noch einige Hürden zu meistern. Technologien müssen ausgereift, die Ladeinfrastruktur flächendeckend ausgebaut und Sicherheitsanforderungen durchgängig erfüllt werden.
Wie kann ich bei diesem Ausbau mitmachen und auf welche besonderen Regeln gilt es in Luxemburg zu erfüllen?
Die Normenreihe DIN VDE 0100 ‚Niederspannungsanlagen‘ ist für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.
Aber was steht in der Norm und auf was muss ich in der Praxis besonders achten?
Unterschiedlichen Gerichtsurteilen aus Deutschland zufolge ist es dort Pflicht der Vermieter und damit auch der Hausverwaltung, elektrische Anlagen auf Ihre Sicherheit und Funktionalität hin zu prüfen.
Der vom deutschen Elektro-Handwerk angebotene E-CHECK gibt Sicherheit, beugt mögliche Schäden vor und hilft Energie sparen.
Wie kann ich dieser Standard auch auf Luxemburger Installationen umgesetzen?
Festgelegte Tätigkeiten sind „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind“. Diese Arbeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC oder 1.500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Der Wirkungsbereich einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist aus nachvollziehbaren Gründen stark eingeschränkt; es ist eine Person mit zertifizierter Zusatzqualifikation in einem Teilbereich der Elektrotechnik.
Für die „festgelegte Tätigkeit“ muss eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich existieren und durch die Person erfolgreich abgeschlossen worden sein (Prüfung in Theorie und Praxis).
Oder: Auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, können für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Sie müssen aber nachweislich dafür qualifiziert sein. Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist z.B. für Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios interessant, natürlich für Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit oder solche, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.